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monica.wayne@example.com
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DIN 58946
DIN 58947
DIN EN 13060
Tätigkeiten bei denen die Haut oder Schleimhaut ihrer Kunden oder Patienten, wenn auch unbeabsichtigt, verletzt werden könnte, unterliegen der Hygieneverordnung. Dazu zählen zum Beispiel Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Heilpraktiker, Kosmetik-Studios (Permanent-Makeup), Maniküre, kosmetische Fußpflege, Tattoo- und Piercing-Studios.
Die Verordnung soll verhindern, dass übertragbare Krankheiten verbreitet werden. Neben den allgemeinen Hygieneanforderungen an Örtlichkeit und Person, gehört auch die Instrumentenaufarbeitung zu einer hygienisch einwandfreien Arbeit.
Wiederverwendete Instrumente müssen sterilisiert werden. Dazu bedient man sich verschiedener Desinfektionsverfahren. Dampfsterilisatoren (Autoklaven 121°C / 15 min) oder Hitzesterilisatoren (160°C / 2h oder 180°C / 30 min) müssen mittels geeigneten Bioindikatoren auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das angewandte Verfahren muss je nach Auslegung des örtlichen Gesundheitsamtes mindestens halbjährlich bis jährlich, oder nach 400 Chargen kontrolliert werden. Nicht unter diese Kontrolle fallen Geräte, die nach DIN EN 13060 validiert wurden, und regelmäßiger Wartung unterliegen.
Die Nachweise der Prüfung nach DIN 58946, DIN 58947, sowie Richtlinien des Robert-Koch-Instituts, sind bei infektionshygienischer Überwachung durch das Gesundheitsamt vorzulegen.
Die Firma Compliance bietet ihnen eine schnelle und bequeme Überprüfung ihres Sterilisators. Ihre Heiß-bzw Dampfsterilisatoren werden mittels Bioindikatoren von uns für sie geprüft. Die Qualitätskontrolle erfolgt mittels Sporenstreifen und wird nach den aktuellen Anforderungen der Hygieneverordnung, sowie des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur 5.1.2) durchgeführt. Die von uns zur Verfügung gestellten Bioindikatoren werden per Post an Sie geschickt und nach der Prüfung an uns zurück gesandt (Rücksendeumschlag).
In unserem mikrobiologischen Labor erfolgt die Inkubation und Auswertung der Bioindikatoren. Als Dokumentation und Vorlage für das Gesundheitsamt, der Berufsgenossenschaft, sowie ihren Kunden und Kundinnen wird ein Prüfungszertifikat erstellt.